Fristgerecht und mit der höchstmöglichen Sorgfalt

Jahresabschluss

Wir erstellen für Ihr Unternehmen die Einnahmenüberschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG und Jahresabschlüsse nach § 4 Abs. 1 EStG nach Handels- und Steuerrecht aller Rechtsformen. Grundlage hierfür ist die von uns oder von Ihnen erstellte Finanzbuchhaltung.

Unabhängig davon, welche Rechtsform Ihre Gesellschaft hat, ob Sie Einzelunternehmer sind, eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft haben, wir erstellen für Sie die gesetzlich notwendigen Abschlüsse und Steuererklärungen.

Jahresabschluss und Steuererklärung

Aus den Daten der laufenden Finanzbuchhaltung erstellen wir Ihnen, nach den gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen, einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht oder aber auch eine Einnahmenüberschussrechnung.

Basierend auf diesem Zahlenwerk erstellen wir für Sie die Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer-, und Körperschaftsteuerjahreserklärungen sowie gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellungen.

Weiterhin übernehmen wir für Sie die notwendigen Veröffentlichungen oder Hinterlegungen im Bundesanzeiger.

Nicht nur gewerblich Ihr Ansprechpartner

Ebenfalls als Privatperson können wir Ihnen in steuerlichen Fragen gerne beratend und unterstützend zur Seite stehen. Die Einkommensteuererklärung kann schnell unübersichtlich werden, da das Steuerrecht wahrlich nicht einfach gestaltet ist und die Steuererklärung leider doch nicht nur auf einen Bierdeckel passt und die Frage nach absetzbaren Werbungskosten bei einer Arbeitnehmertätigkeit aufkommt. Gerade die Themen Homeoffice bzw. häuslicher Arbeitsplatz sind immer wieder aktuelle Brennpunkte.

Auch bei beispielsweise Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Renteneinkünften erstellen wir gerne für Sie Ihre Einkommensteuererklärung.